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Tankreinigung
Trotz der hohen Qualität von Markenheizölen kann man nicht verhindern, dass sich im Tank nach einer gewissen Zeit schädliche Ablagerungen bilden, die bei Stahltanks sogar zur Korrosion führen können. Um Störungen oder gar den Ausfall der Heizungsanlage zur vermeiden, ist eine rechtzeitige und regelmäßige Reinigung erforderlich. Die Arbeiten sind zu jeder Jahreszeit möglich, bei Bedarf können wir Ihnen eine Tankreinigungsfirma empfehlen. Die Arbeiten dauern im Regelfall etwa 2 bis 3 Stunden, vorhandenes Restöl bis 10.000 Liter wird durch die Tankreinigungsfirma zwischengelagert.
Für Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung
Vorschriften
Allgemeine Prüfpflicht
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS)
§ 18 VAwSF
(1) Der Betreiber hat nach Maßgabe des § 19i Satz 3 Nrn. 1, 2 und 3 WHG durch Sachverständige überprüfen zu lassen:
Anlagen mit unterirdischen Lagerbehältern
Anlagen mit oberirdischen Lagerbehältern mit einem Gesamtrauminhalt über 10.000 Liter
unterirdische Rohrleitungen, auch wenn sie nicht Teile einer prüfpflichtigen Anlage sind [...]
Vorschriften 2
Prüfpflicht im Überschwemmungsgebiet
Über die normale Prüfpflicht (für alle unterirdischen Anlagen und für oberirdische Anlagen über 10.000 Liter) hinaus müssen in Überschwemmungsgebieten alle im Gebäude oder im Freien aufgestellten Tankanlagen mit Behältern von mehr als 1.000 bis 10.000 Liter Heizöl von einem Sachverständigen geprüft werden.
In der Anordnung oder Allgemeinverfügung wird für bestehende Anlagen auch der Termin genannt, bis zu dem die Prüfung durchzuführen ist. Die Anordnung erhält jeder Betreiber persönlich, die Allgemeinverfügung wird z.B. im Amtsblatt veröffentlicht. Der vom Sachverständigen erstellte Prüfbericht wird der Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt vorgelegt.
Im Regelfall ist bei der Prüfung von einem vollständigen Überstau der Anlage auszugehen. Im Einzelfall kann davon abweichend auch der tatsächlich zu erwartende Wasserstand für das jeweilige Grundstück ermittelt werden.
Vorschriften 3
Öltanks müssen gewartet werden
Ein Hauseigentümer macht sich strafbar, wenn Öl aus einer schadhaften Heizungsanlage in das Grundwasser eindringt. Das Oberlandesgericht Celle nahm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: 3 Ss 149/94) dazu Stellung, welche Vorsorge der Hauseigentümer treffen muss.
Er ist hiernach verpflichtet, die Öltanks und Auffangwanne, die älter als fünfzehn Jahre sind, von einem Fachmann untersuchen und in den erforderlichen Abständen warten zu lassen. Außerdem müssen Öltanks aus Metall in Zeitabständen von fünf bis sieben Jahren gereinigt werden, um ein Durchrosten zu verhindern.